Abteilung Rechtsdokumentation

Aufgabe der Abteilung "Rechtsdokumentation"

Im Unterschied zu anderen Abteilungen des Bischöflichen Ordinariates, die mit Recht befasst sind, geht es beim Sachgebiet "Rechtsdokumentation" nicht um das staatliche, sondern um das Kirchenrecht. Die Abteilung Rechtsdokumentation untersteht strukturell dem Kanzler. Neben dem Codex Iuris Canonici, dem gesamtkirchlichen Recht, gibt es die Verordnungen des Bischofs für seine Diözese, die im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht werden, wie zum Beispiel die Kirchengemeindeordnung. Hauptaufgabe der Rechtsdokumentation ist die Pflege und Ergänzung einer Sammlung dieses diözesanen kirchlichen Rechts (in der Nachfolge der "Ordnung der Kirchlichen Dienste" [OKD]). Die Sammlung umfasst bislang die rechtlich relevanten Texte der Jahrgänge des Kirchlichen Amtsblattes von 1960 bis heute.

Seit 1. Mai 2022 steht Ihnen nun die neue kommentierte Rechtssammlung zur Verfügung, die in einem dreijährigen Drittmittleprojekt vom Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät der Universität Tübingen entwickelt wurde.

Daneben arbeitet das Sachgebiet dem Kanzler kirchenrechtlich zu und steht für kirchenrechtliche Anfragen der verschiedensten kirchlichen Stellen zur Verfügung. 

Für Fragen hinsichtlich des Ehevorbereitungsprotokolls wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Personenstandssachen.

 

Leiter

Lic. iur. can. Dipl.-Theol. Otto Ziegler 

Sie finden mich im Gebäude Marktplatz 11 (Bischöfliches Offizialat), 2. OG

 

Anschrift

Postanschrift

Postfach 9
72101 Rottenburg am Neckar
 

Hausanschrift

Marktplatz 11
72108 Rottenburg am Neckar

 

07472/169-354

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rechtsdokumentation(at)bo.drs.de