Ehedispensen

Dispens bezeichnet im kanonischen Recht die Befreiung von einem rein kirchlichen Gesetz im Einzelfall aus einem gerechten Grund. Im Zuge der Ehevorbereitung ist der Pfarrer oder Beauftragte verpflichtet zu prüfen, ob eines oder mehrere Ehehindernisse vorliegen, von denen jedoch im genauen Einzelfall teilweise befreit werden kann. Danach steht einer kirchlichen Eheschließung nichts mehr im Wege. Der häufigste Grund hierfür ist die Religionsverschiedenheit der jeweiligen Ehepartner, von der jedoch im Regelfall dispensiert werden kann.

Im Normalfall wird dies im Ehevorbereitungsgespräch mit dem für die Brautleute zuständigen Beauftragten bereits geklärt.

Auskunft hierzu kann auch die Anmerkungstafel des Ehevorbereitungsprotokolls geben, welches hier downloadbar ist.