Gültigmachung einer Ehe

Eine nachträgliche Gültigmachung einer bereits geschlossenen Ehe, die jedoch aufgrund eines Mangels ungültig war, ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. Eine Ehe, die unter einem Mangel zustande gekommen ist, nennt man in der Fachsprache Putativehe, solange der Mangel nicht offenkundig bekannt und amtlich festgestellt wurde und deshalb die Ehe immer als gültig erachtet wird. Unabhängig von der Frage, ob die Kategorien gültig und ungültig die geeigneten Termini zur Beurteilung einer Ehe sind, ist es auf Wunsch der Eheleute, welche sich eines solchen Mangels bewusst werden, möglich, die Gültigkeit durch Behebung des Mangels herzustellen.

Das Gesetzbuch der katholischen Kirche unterscheidet hier zwei Vorgehensweisen:

 

Convalidatio simplex

Die convalidatio simplex (dt. einfache Gültigmachung) erfolgt durch Konsenserneuerung und ist dann möglich, wenn sich einer der Ehepartner bewusst wird, dass bei ihm zum Zeitpunkt der Eheschließung ein Mangel am Ehewillen vorlag. Ist dieser Mangel nicht offenkundig, so kann die Gültigmachung einerseits privat durch die Partner selbst ohne Beteiligung einer kirchlichen Autorität erfolgen. Am ehesten ist ein solcher Vorgang in einem seelsorglichen Gespräch zu verorten.

Eine andere Möglichkeit ist es, insbesondere wenn der Willensmangel offenkundig ist, eine Konsenserneuerung unter Einhaltung der kanonischen Eheschließungsform durchzuführen.
Wenn die Konsenserneuerung auf diese Weise erfolgt, ist die Gültigmachung rechtlich gesehen kaum noch von einer normalen Eheschließung zu unterscheiden. Im Unterschied zur normalen Eheschließung wird sie aber normalerweise nicht in feierlicher Form unter Beteiligung einer größeren Öffentlichkeit erfolgen. Außerdem ist vor der Gültigmachung kein neues Aufgebot erforderlich.
Auch ist es möglich, dass nur einer der Partner unter Einhaltung der kanonischen Eheschließungsform seinen Konsens erneuert, vorausgesetzt, dass man davon ausgehen kann, dass der Konsens des anderen Partners fortdauert. 

Für eine solche Form der Konsenserneuerung ist es zunächst ratsam, sich mit dem zuständigen Pfarrer zu besprechen.

 

 

Sanatio in radice

Die Sanatio in radice (dt. Heilung in der Wurzel) bezeichnet eine Gültigmachung einer Ehe durch eine kirchenamtliche Autorität. Die dem Fachterminus zugrunde liegende bildliche Vorstellung ist: Die "Wurzel", also der Ehewille, war zwar ohne Mängel gesetzt, hat aber aufgrund anderer Mängel zunächst nicht zu einer gültigen Ehe geführt. Durch die Verfügung der kirchlichen Autorität werden diese Mängel nun behoben. Dadurch kann aus dem gesetzten Ehewillen nun mit rückwirkender Kraft eine gültige Ehe erwachsen, sofern der Ehewille noch vorliegt.

Ein Grund für eine Heilung in der Wurzel könnte vorliegen:

  • wenn eine einfache Gültigmachung bei den Partnern auf klare Abneigung stößt,
  • wenn die Nichtigkeit auf einem Versäumnis des für die ursprüngliche Eheschließung zuständigen Amtsträgers beruht.

Grundsätzlich ist eine einfache Ehesanation anzustreben, da dabei der Ehewille ausdrücklich erklärt wird. Nur wenn diese nicht erreichbar ist, bleibt die Möglichkeit der Sanatio in radice.

Das Antragsformular für eine Sanatio in radice finden sie hier.