Heirat nach Scheidung

Die Antwort ist: Jein!

In diesem Fall kann man zunächst keine generelle Antwort geben, da die genauen Umstände der Schließung der zerbrochen Ehe zu beachten sind.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Scheidung einer zerbrochenen Ehe durch eine staatliche Behörde (i.d.R. Familiengericht) keine Auswirkungen hat auf die Rechtswirkungen einer kirchlichen Ehe. Dennoch ist es unter Umständen möglich eine kirchliche Ehe aufzulösen oder für nichtig erklären zu lassen. Danach ist eine erneute kirchliche Trauung wieder möglich. 

Hierfür müssen Sie sich an das Bischöfliche Offizialat wenden. Dort können Sie ein vertrauliches, kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.

Wenden Sie sich hierzu telefonisch oder per Email an einen der Diözesanrichter. Der im Vorgespräch beratende Richter unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht und ist in einem späteren möglichen Verfahren nicht beteiligt.

Beratende Richter sind:

  • Diözesanrichter Dr. iur. can. Dipl.-Theol. Engelbert Frank, 07472 169-525, efrank(at)bo.drs.de
  • Diözesanrichter Prof. Dr. theol. habil. Stefan Ihli J.C.L., 07472 169-654, sihli(at)bo.drs.de
  • Diözesanrichter Lic. iur. can. Dipl.-Theol. Friedolf Lappen , 07472 169-349, flappen(at)bo.drs.de