
Rein kirchliche Eheschließung
Die Antwort ist: Ja, aber...
Seit dem 1. Januar 2009 ist in Deutschland durch die Reform des Personenstandsgesetzes für eine kirchliche Eheschließung eine vorhergehende zivilie, d. h. standesamtliche Eheschließung grundsätzlich nicht mehr obligatorisch (Wegfall des Voraustrauungsverbots). Allerdings ist zu beachten, dass eine solche in der Bundesrepublik Deutschland geschlossene Ehe keine zivilrechtlichen Folgen mit sich bringt (siehe Hinweisblatt). Vor dem Staat gelten solche Personen weiterhin als ledig. Eine zivile, d. h. staatlich personenstandsrechtlich anerkannte Ehe kann in Deutschland (anders als beispielsweise in Italien) weiterhin nur auf dem Standesamt begründet werden.
Es gibt jedoch Fälle, in denen es durchaus nachvollziehbar ist, eine solche Ehe ohne zivilen Eheabschluss zu begründen. Hierfür ist ein Nihil obstat notwendig. Wenden Sie sich hierfür an Ihr zuständiges Pfarramt oder direkt an das Amt für Personenstandssachen.