Datenschutzinformation gemäß § 15 KDG im Zusammenhang mit der Durchführung von Verfahren vor der Einigungsstelle beim Bischöflichen Ordinariat

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

Einigungsstelle beim Bischöflichen Ordinariat Rottenburg
vertreten durch den Vorsitzenden Horst Helmut Leicht
c/o Bischöfliches Offizialat
Marktplatz 11
72108 Rottenburg am Neckar
 

07472/169-354
07472/169-604
einigungsstelle(at)bo.drs.de

 

2. Kontaktdaten der betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Bischöfliches Ordinariat
Stabsstelle Datenschutz
Postfach 9
72101 Rottenburg am Neckar

07472/169-890
Fax: 07472/169-83890
datenschutz(at)bo.drs.de

 

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für Zwecke der Vorbereitung und Durchführung des Einigungsstellenverfahrens. Es handelt sich dabei insbesondere um Kontaktdaten der Verfahrensbeteiligten.

Die Daten verarbeiten wir auf Grundlage von § 6 Abs. 1 lit. a) KDG in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften über die Einigungsstelle beim Bischöflichen Ordinariat (§§ 40-47 MAVO).

Insoweit es sich bei den erhobenen Daten um solche besonderer Kategorien handelt, erheben wir sie im Rahmen der justiziellen Tätigkeit kirchlicher Gerichte auf Grundlage von § 11 Abs. 2 lit. f) KDG sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen auf Grundlage von § 11 Abs. 2 lit. f) KDG. 

Erteilen Sie uns eine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke, ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung § 6 Abs. 1 lit. b) KDG. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird davon nicht berührt.

 

4. Empfänger der Daten

Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem sein: andere kirchliche Stellen oder Gerichte, Gutachter, von den Parteien bestellte Rechtsanwälte, sonstige kirchliche Mitarbeiter und andere öffentliche Stellen. Die Offenlegung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Beweiserhebung und Durchführung der Verfahren. Im Einzelfall erfolgt die Offenlegung an weitere berechtigte Empfänger.

 

5. Dauer der Speicherung

Die Daten werden im Rahmen der normalerweise unbegrenzt archivierten Verfahrensakten gespeichert. Zugriff auf Verfahrensakten haben in der Regel nur Einigungsstellenmitarbeiter/innen. Diese sind auf das Datengeheimnis und die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzregelungen verpflichtet. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort (§ 5 KDG).

Die aufgrund einer uns erteilten Einwilligung zur Verarbeitung für bestimmte Zwecke verarbeiteten Daten werden nach einem etwaigen Widerruf der Einwilligung gelöscht.

 

6. Rechte der Betroffenen

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bestehen folgende Rechte:

  • das Recht auf Auskunft nach § 17 KDG,
  • das Recht auf Berichtigung nach § 18 KDG,
  • das Recht auf Löschung nach § 19 KDG,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach § 20 KDG,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach § 22 KDG,
  • das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach § 23 KDG sowie
  • das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht nach § 48 KDG.

 

7. Kontaktdaten der Datenschutzaufsicht

Katholisches Datenschutzzentrum Frankfurt am Main
Frau Ursula Becker-Rathmair
Haus am Dom
Domplatz 3
60311 Frankfurt

069/800871-8800
069/800871-8815
info(at)kdsz-ffm.de