Rechtliche Grundlagen
Die Zuständigkeit des Kirchlichen Arbeitsgerichts betrifft Streitigkeiten aus MAVO und KODA-Ordnung. Es wird erstinstanzlich tätig auf der Grundlage der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO); Revisionsinstanz ist der Kirchliche Arbeitsgerichtshof beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn. Die KAGO verweist subsidiär auf einige staatliche Gesetze. Sämtliche relevanten Rechstexte finden Sie nachfolgend:
Welche wesentlichen Neuerungen gibt es in der ab dem 1. Juli 2010 geltenden novellierten Fassung der KAGO? Lesen Sie dazu hier mehr...
- Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
- Ordnung für die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (Bistums-KODA-Ordnung)
- Wahlordnung für die Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bistums-KODA (Bistums-KODA-Wahlordnung)
- Ordnung für die Zentrale Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts im Kirchlichen Dienst (Zentral-KODA-Ordnung)
- Ordnung für die Wahl der Vertreter der Mitarbeiterseite in der Zentral-KODA (Zentral-KODA-Wahlordnung)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG)