Verhandlungskalender des nächsten Sitzungstermins des Kirchlichen Arbeitsgerichts

Öffentliche Sitzung

Nächste öffentiche Sitzung:

Montag, 22. Mai 2023

Bischof-Leiprecht-Haus, Jahnstraße 32, 70597 Stuttgart

Sitzungssaal (siehe Anschlag)

Richter

Vorsitzender Richter: Dr. Mayerhöffer

Beisitzende Richterin Dienstgeberseite: Metzger; Kurzenberger

Beisitzende Richterin Dienstnehmerseite: Sonntag, Streck

Verhandlungen

Zum Aufruf kommen folgende Gerichtssachen:

 Geschäfts-Nr.KlägerinBeklagteDatumUhrzeitVorsitzBeisitz DienstgeberBeisitz Dienstnehmer

 

AS 07/23

Paul Wilhelm von Keppler Stiftung, Sindelfingen

GMAV Paul Wilhelm von Keppler Stiftung, Sindelfingen

22.05.2023

10:30

Dr. Mayerhöffer

Metzger

Streck

 

AS 05/23

Stiftung St. Konradihaus, Schelklingen

MAV St. Konradihaus, Schelklingen

22.05.2023

12:00

Dr. Mayerhöffer

Metzger

Streck

 

AS 02/23

Stiftung St. Konradihaus, Schelklingen

MAV St. Konradihaus, Schelklingen

22.05.2023

13:00

Dr. Mayerhöffer

Kurzenberger

Sonntag

 

Reguläre Sitzungstermine im Geschäftsjahr 2023

16.01.;         13.02.;           20.03.;           17.04.;           15.05.;           19.06.;

17.07.;         21.08.;           18.09.;           16.10.;           13.11.;           11.12.

Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus

1. Zutrittsbeschränkungen und Zutrittskontrollen

Es besteht ein grundsätzliches Zutrittsverbot zum Sitzungssaal bei Symptomen einer Corona-Erkrankung sowie für Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage persönlichen Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland eingereist sind. Zur Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen kann es zu Einzelbefragungen vor dem Sitzungssaal kommen.

 

2. Allgemeine Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen

Zu anderen Personen ist vor und im Sitzungssaal ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Husten- und Niesetikette (Niesen / Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) sowie eine gute Händehygiene (regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mindestens 20 Sekunden) sind einzuhalten.

 

3. Schutzmaßnahmen im Sitzungssaal

Die Verfahrensbeteiligten sind gehalten, im Sitzungssaal die räumlichen Möglichkeiten zur Schaffung ausreichender Abstände durch eine entsprechende Sitzordnung auszuschöpfen. Gegebenenfalls kann es zu einer Abtrennung von Verfahrensbeteiligten durch Plexiglasscheiben kommen. Soweit zur Sicherung der Durchführung des Verfahrens etwa das Tragen von Alltagsmasken im Sitzungssaal durch sitzungspolizeiliche Verfügung angeordnet wird, können Verfahrensbeteiligte und Zuhörer auf eine Selbstversorgung verwiesen werden. Die Öffentlichkeit der Verhandlung wird im Rahmen der Beschränkungen der jeweils geltenden Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg gewährleistet.

 

gez. Dr. Mayerhöffer
Vorsitzender Richter am Kirchlichen Arbeitsgericht