
Verhandlungskalender des nächsten Sitzungstermins des Kirchlichen Arbeitsgerichts
Öffentliche Sitzung
Nächste öffentiche Sitzung:
Montag, 22. Mai 2023
Bischof-Leiprecht-Haus, Jahnstraße 32, 70597 Stuttgart
Sitzungssaal (siehe Anschlag)
Richter
Vorsitzender Richter: Dr. Mayerhöffer
Beisitzende Richterin Dienstgeberseite: Metzger; Kurzenberger
Beisitzende Richterin Dienstnehmerseite: Sonntag, Streck
Verhandlungen
Zum Aufruf kommen folgende Gerichtssachen:
Geschäfts-Nr. | Klägerin | Beklagte | Datum | Uhrzeit | Vorsitz | Beisitz Dienstgeber | Beisitz Dienstnehmer | |
| AS 07/23 | Paul Wilhelm von Keppler Stiftung, Sindelfingen | GMAV Paul Wilhelm von Keppler Stiftung, Sindelfingen | 22.05.2023 | 10:30 | Dr. Mayerhöffer | Metzger | Streck |
| AS 05/23 | Stiftung St. Konradihaus, Schelklingen | MAV St. Konradihaus, Schelklingen | 22.05.2023 | 12:00 | Dr. Mayerhöffer | Metzger | Streck |
| AS 02/23 | Stiftung St. Konradihaus, Schelklingen | MAV St. Konradihaus, Schelklingen | 22.05.2023 | 13:00 | Dr. Mayerhöffer | Kurzenberger | Sonntag |
Reguläre Sitzungstermine im Geschäftsjahr 2023
16.01.; 13.02.; 20.03.; 17.04.; 15.05.; 19.06.;
17.07.; 21.08.; 18.09.; 16.10.; 13.11.; 11.12.
Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus
1. Zutrittsbeschränkungen und Zutrittskontrollen
Es besteht ein grundsätzliches Zutrittsverbot zum Sitzungssaal bei Symptomen einer Corona-Erkrankung sowie für Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage persönlichen Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland eingereist sind. Zur Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen kann es zu Einzelbefragungen vor dem Sitzungssaal kommen.
2. Allgemeine Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen
Zu anderen Personen ist vor und im Sitzungssaal ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Husten- und Niesetikette (Niesen / Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) sowie eine gute Händehygiene (regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mindestens 20 Sekunden) sind einzuhalten.
3. Schutzmaßnahmen im Sitzungssaal
Die Verfahrensbeteiligten sind gehalten, im Sitzungssaal die räumlichen Möglichkeiten zur Schaffung ausreichender Abstände durch eine entsprechende Sitzordnung auszuschöpfen. Gegebenenfalls kann es zu einer Abtrennung von Verfahrensbeteiligten durch Plexiglasscheiben kommen. Soweit zur Sicherung der Durchführung des Verfahrens etwa das Tragen von Alltagsmasken im Sitzungssaal durch sitzungspolizeiliche Verfügung angeordnet wird, können Verfahrensbeteiligte und Zuhörer auf eine Selbstversorgung verwiesen werden. Die Öffentlichkeit der Verhandlung wird im Rahmen der Beschränkungen der jeweils geltenden Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg gewährleistet.
gez. Dr. Mayerhöffer
Vorsitzender Richter am Kirchlichen Arbeitsgericht