1.2.2. Einfaches Bundesrecht
Hinweis: Die folgenden Links bieten Ihnen die jeweils aktuellste konsolidierte Fassung der Rechtsvorschriften. Es handelt sich um externe Verknüpfungen auf das Landesrechts-Portal Baden-Württemberg.
Daraus insbesondere:
Zweiter Teil, Dritter Abschnitt: Steuerbegünstigte Zwecke
Daraus insbesondere:
Buch 1, Abschnitt 1, Titel 2, Untertitel 1: Vereine
Buch 4, Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe
Gesetz über die religiöse Kindererziehung
Daraus insbesondere:
§ 139 - Straflosigkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten
Elfter Abschnitt: Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
Daraus insbesondere:
§ 53 - Zeugnisverweigerungsrecht
§ 53a
Daraus insbesondere:
§ 157 - Seelsorge
Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts
Gesetz über Versammlungen und Aufzüge
Daraus insbesondere:
§ 383 - Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen
§ 384 - Zeugnisverweigerung aus sachlichen Gründen
§ 385 - Ausnahmen vom Zeugnisverweigerungsrecht
§ 386 - Erklärung der Zeugnisverweigerung
§ 387 - Zwischenstreit über Zeugnisverweigerung
§ 388 - Zwischenstreit über schriftliche Zeugnisverweigerung
§ 389 - Zeugnisverweigerung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter
§ 390 - Folgen der Zeugnisverweigerung
Hinweis
Eine umfassende Sammlung bundesrechtlicher Gesetze und Verordnungen finden Sie darüber hinausgehend tagesaktuell unter folgendem Link: