
Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle für die Diözese Rottenburg Stuttgart (AVO-Schlichtungsstelle)
Die Schlichtungsstelle ist sachlich zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen kirchlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und deren Dienstgebern aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus, soweit diese dem Regelungsbereich der Arbeitsvertragsordnung (AVO) der Diözese Rottenburg-Stuttgart unterfallen. Sie ist auch sachlich zuständig bei Streitigkeiten zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern in kirchlichen Ein-richtungen über die wirksame Einbeziehung der kirchlichen Arbeitsvertragsordnung in den Individualarbeitsvertrag, insbesondere ob einzelvertraglich eine für den Dienstnehmer nachteilige Abweichung von der kirchlichen Arbeitsvertragsordnung erfolgt ist.
Örtlich zuständig ist die Schlichtungsstelle im Bereich kirchlicher Rechtsträger und deren Einrichtungen und im Bereich überdiözesaner Einrichtungen, die ihren Sitz im Gebiet der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben und dem verfassten Bereich angehören. Für Streitigkeiten aus Arbeitsverträgen in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes ist die AVR-Schlichtungsstelle zuständig.
Die Schlichtungsstelle für den Verfassten Bereich hat ihren Sitz beim Kirchlichen Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Dennoch handelt es sich beim Verfahren vor der Schlichtungsstelle um ein außergerichtliches Verfahren.
Sekretariat
Postanschrift
Eugen-Bolz-Platz 1
72108 Rottenburg am Neckar
Hausanschrift
Marktplatz 11
72108 Rottenburg am Neckar
Hinweis
Prozessleitende Schriftsätze müssen rechtsgültig unterschrieben sein. Wir erwarten sie daher per Briefpost oder Telefax (oder als Anhang - z. B. PDF-Datei - zu einer E-Mail); E-Mails sind aufgrund fehlender Unterschrift nicht ausreichend. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

