
Verhandlungstermine
Terminierte Sitzungen
Gemäß § 17 Abs. 2 SchlO-DRS finden die mündliche Verhandlungen nicht öffentlich statt. Termin und Ort wird den Beteiligten unter Beachtung der gesetzlichen Ladungsfrist rechtzeitig bekannt gegeben.

Gemäß § 17 Abs. 2 SchlO-DRS finden die mündliche Verhandlungen nicht öffentlich statt. Termin und Ort wird den Beteiligten unter Beachtung der gesetzlichen Ladungsfrist rechtzeitig bekannt gegeben.